Vermittlung in Konflikten

„Der Ursprung aller Konflikte zwischen mir und meinen Mitmenschen ist, dass ich nicht sage, was ich meine, und dass ich nicht tue, was ich sage.“
Martin Buber (1878-1965), jüdischer Religionsforscher und Philosoph

Mediation (wörtlich: Vermittlung) ist ein Verfahren zur Konfliktlösung, das seine Wurzeln in den U.S.A. hat. Damit ist die Vermittlung in Streitfällen durch unparteiische, externe Mediatoren gemeint, die von allen Konfliktparteien akzeptiert werden. Ziel der Mediation ist eine einvernehmliche, gemeinsam erarbeitete Lösung, in der die Streitenden gewinnen, ohne dass jemand "besiegt" wird.

Dabei wird vom Mediator kein Urteil oder Schiedsspruch gefällt. Er ist weder Richter noch Schuldsuchender, sondern unterstützt und begleitet die Erarbeitung einer tragfähigen gemeinsamen Lösung. Diese konstruktive Konfliktlösung hat selbst dann Chancen, wenn die streitenden Parteien sich in einer Sackgasse befindlich fühlen und ein Weiterkommen oder direkter Austausch gar nicht mehr möglich erscheint. So kann Mediation aufgrund ähnlicher Arbeitsansätze auch als die „Königsdiziplin des Coaching“ verstanden werden. Denn es sind 2 Personen oder Parteien, die mit Unterstützung des Mediators eigenverantwortlich ihre Lösungen finden.

Merkmale des Verfahrens sind:

  • Alle Konfliktparteien werden gleichberechtigt einbezogen
  • Alle Teilnehmer stimmen dem Mediationsverfahren zu
  • Persönliche Interessen des Mediators am Ergebnis sind ausgeschlossen
  • Verhandlungsergebnis ist durch Konsens gekennzeichnet

Vorgehen:

Der professionelle Mediator nimmt alle Standpunkte, Interessen und Gefühle ernst und bewertet nicht. Der Mediator ist ausschließlich für den Verlauf des Mediationsgesprächs zuständig, die Kontrahenten für den Inhalt. Sie übernehmen die Verantwortung für Ihre Ergebnisse. Das vermeidet das Oktroyieren einer Lösung und macht die gefundene Lösung tragfähig, weil sie selbst und gemeinsam erarbeitet ist. Der Vermittler behandelt die Inhalte höchst vertraulich und steht den Parteien neben seiner Aufgabe als Mediator nicht als Anwalt oder Gutachter in der Streitsache zur Verfügung. Er achtet allparteiisch auf die Vermeidung unrealisierbarer oder nutzloser Vereinbarungen und kann auch seinerseits den Prozess abbrechen, wenn Vernunft und insbesondere Ethik verletzt werden.

Anwendung:

Mediation ist grundsätzlich sowohl in persönlichen Streitfällen als auch in Gruppenkonflikten einsetzbar. Die Anwendungsgebiete reichen von der Politik über die Wirtschaft bis in das juristische Umfeld - von großen sozialen Konflikten über Nachbarschafts-Streitigkeiten und Konflikte zwischen Bürgerschaftsinitiativen und Kommunen bis zur persönlichen Auseinandersetzung zweier Menschen - privat oder beruflich. Immer häufiger wird mit einer Mediation auch ein Coaching erfolgreich begleitet und abgeschlossen.

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